Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Januar 2026

AGB für Hundebetreuung

AGB für Hundetraining

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hundebetreuung

Stand Januar 2026

A. Geltungsbereich und Ausschluss abweichender Regelungen
  1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtig und zukünftig geschlossenen Dienstleistungsverträge zwischen Frau Nicole Müller, Inhaberin der Solinger-Pfoten (im Folgenden „Solinger-Pfoten“) und Verbrauchern (im Folgenden „Kunden“). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde diesen AGB zustimmt.

 


 

B. Angebot / Vertragsabschluss
  1. Angebote, Informationen oder Preise auf der Website oder in Prospekten sind freibleibend. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
  2. Mit Anklicken des Buttons „Termin buchen / Probegassi buchen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung per automatisierter E-Mail stellt noch keine Annahme dar.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn Solinger-Pfoten die Bestellung innerhalb von 3–5 Arbeitstagen per Auftragsbestätigung annimmt.
  4. Änderungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Individuelle Abreden haben Vorrang.

 


 

C. Preise
  1. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Zusätzlicher Materialaufwand wird gesondert berechnet.
  3. Bei der Kalkulation der Preise ist der Urlaub der Tiersitterin bereits berücksichtigt, sodass sich das monatliche Abonnement grundsätzlich nicht verändert. Während des Urlaubs wird die Betreuung ausgesetzt, es besteht kein Anspruch auf Vertretung, und der Urlaub wird vom Kunden nicht gesondert bezahlt. Das Abonnement bleibt gleichbleibend, wobei das Jahr insgesamt 52 Wochen umfasst. Hiervon werden 6 Wochen Urlaub der Tiersitterin abgezogen, sodass der Kunde effektiv nur für 46 Wochen Betreuung zahlt.
  4. Zusatzkosten bei besonderen Anforderungen. Erforderliche Zusatzleistungen oder Mehraufwände, wie z. B. der Einsatz einer Schleppleine, Trainingszuschläge oder besondere Sicherheitsmaßnahmen, werden individuell berechnet. Solche Zusatzkosten können auch im Verlauf einer längeren Betreuung entstehen und berechnet werden, sofern diese aufgrund des Verhaltens des Hundes, gesetzlicher Vorgaben (z. B. während der Brut- und Setzzeit) oder aus Gründen der Sicherheit notwendig werden. Solinger-Pfoten informiert den Kunden hierüber nach Möglichkeit vorab.

 


 

D. Dienstleistung / Vertragsgegenstand
  1. Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen richten sich nach dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Werkvertragliche Leistungen sind ausgeschlossen. Es handelt sich überwiegend um Dienstleistungen; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
  2. Die Leistung kann einmalig oder dauerhaft erbracht werden.
  3. Die Betreuung kann durch einen Mitarbeiter der Solinger-Pfoten erfolgen und ist nicht an eine bestimmte Person gebunden, Änderungen im Personal, Umstrukturierungen oder Vertretungen können dazu führen, dass ein anderer Mitarbeiter die Betreuung übernimmt, ohne dass daraus Ansprüche auf Rückerstattung oder Ersatzleistungen entstehen
  4. Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Während der gesetzlich festgelegten Brut- und Setzzeit sind Hunde verpflichtet, angeleint zu bleiben. Diese Regelung dient dem Schutz von wildlebenden Tieren sowie deren Nachwuchs und ist gesetzlich vorgeschrieben. Da Solinger-Pfoten gewerblich arbeitet, unterliegen wir gegenüber privat gehaltenen Hunden besonderen Auflagen. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist verpflichtend und Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen. Solinger-Pfoten ist daher verpflichtet, die Hunde in diesem Zeitraum grundsätzlich angeleint zu führen. Hieraus entstehende Mehraufwände, z. B. durch den Einsatz von Schleppleinen oder angepasste Betreuungs- und Sicherheitsmaßnahmen, können als Zusatzkosten gemäß Ziffer C.4 individuell berechnet werden.

 


 

E. Pflichten des Kunden
  1. Der Kunde stellt alle notwendigen Unterlagen, Informationen (z. B. Impfpass, Tierhalterhaftpflicht, Medikamentenlisten) und Materialien (z. B. Hundegeschirr, Futter, Leinen, Mantel usw.) vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
  2. Alle Leistungen, Termine und Preise setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.
  3. Unterlässt der Kunde die Mitwirkung oder erbringt sie unzureichend, sind Mehraufwendungen der Solinger-Pfoten vom Kunden zu tragen.
  4. Sicherheitsmaßnahmen und Mitwirkungspflicht: Sollte Solinger-Pfoten zum Schutz der Hunde, Mitarbeiter oder Dritter einen Maulkorb oder andere Sicherungsmaßnahmen (z.B. auch Sicherheitsgeschirre) für den Hund anordnen, ist der Kunde verpflichtet, dieser Anordnung nachzukommen; kommt der Kunde der Mitwirkung nicht nach, kann Solinger-Pfoten den Vertrag außergewöhnlich kündigen.
  5. Ändert sich das Verhalten des Hundes während der Vertragslaufzeit derart, dass die Sicherheit oder das Wohl der Gruppe oder Personen, die das Tier betreuen oder im Umkreis (Spaziergang) aufhalten, gefährdet ist, und kommt der Kunde der Empfehlungen wie Training, Tierarzt oder Verhaltenstipps nicht nach, kann Solinger-Pfoten den Vertrag ebenfalls außerordentlich beenden.
  6. Kunden sind verpflichtet, Probleme, Hinweise oder Empfehlungen von Solinger-Pfoten ernst zu nehmen, Entscheidungen erfolgen stets zum Wohle der Gruppe/ des Tieres.
  7. Verstirbt der Hund endet der Vertrag mit sofortigem Zugang der Mitteilung an Solinger-Pfoten. Bereits erbrachte Leistungen werden nicht erstattet; für noch nicht erbrachte Leistungen endet die Zahlungspflicht mit Vertragsende. Betreuung eines neuen Hundes bedarf eines neuen Vertrags mit den ggf. neuen Konditionen.
  8. Wir empfehlen, für Ihren Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden abdeckt, die während der Betreuung durch Solinger-Pfoten entstehen, und die Tiersitter ausdrücklich mit einschließt. Eine solche Versicherung bietet zusätzliche Sicherheit und sorgt dafür, dass alle Beteiligten – Hund, Halter und Betreuungspersonal – bestmöglich abgesichert sind.
  9. Solinger-Pfoten verfügt über alle erforderlichen Versicherungen, Genehmigungen und behördlichen Erlaubnisse, die für die gewerbliche Hundebetreuung notwendig sind. Damit stellen wir sicher, dass Ihr Hund während der Betreuung professionell, sicher und gesetzeskonform betreut wird.

 


 

F. Termine, Ausfall, Höhere Gewalt und Notfalltage
  1. Vertraglich vereinbarte Termine sind verbindlich. Änderungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
  2. Verzug des Kunden: Verschiebt der Kunde Termine oder erfüllt Pflichten nicht, verschieben sich Termine oder entfallen, falls eine Verschiebung unzumutbar ist. Entstehende Warte-/Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Höhere Gewalt: Als höhere Gewalt gelten u.a. Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Unruhen, Terrorismus, Sabotage, extreme Witterungsbedingungen (starker Schneefall, Glatteis, Eisregen, extreme Hitze, Warnungen des Wetterdienstes, Unwetterwarnungen) oder Ausfall des Fahrzeugs, soweit eine sichere Betreuung unmöglich oder erheblich erschwert wird. Solinger-Pfoten kann dann keine Ersatztermine bzw. Erstattung anbieten.
  4. Krankheit der Tiersitterin/Mitarbeiter: Fällt ein Termin aus, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten, den die Solinger-Pfoten aufgrund der Kapazitäten vorgeben. Kann kein Ersatztermin angeboten werden, wird der Termin erstattet. Der Kunde muss sich bei Ausfall eigenständig um eine Vertretung kümmern. Ein Anspruch auf Vertretung besteht nicht.
  5. Urlaub der Tiersitterin: Geplanter Urlaub ist in den Preisen berücksichtigt. Während des Urlaubs besteht kein Anspruch auf Vertretung, Preise bleiben unverändert. Der Urlaub für das folgende Jahr wird dem Kunden immer bis November mitgeteilt. Um eine Vertretung in der Abwesenheit der Tiersitterin ist selbst zu sorgen.
  6. Läufigkeit des Hundes: Hündinnen in Läufigkeit können nicht betreut werden; Erstattungen oder Ersatztermine gibt es für diese Zeit nicht.
  7. Notfalltage / flexible Urlaubstage: Die Solinger-Pfoten planen jährlich vier flexible Urlaubstage (sogenannte Notfalltage), die ungeplant genutzt werden können. Diese dienen ausschließlich echten Notfällen oder wichtigen Terminen der Tiersitterin und sind nicht vorgesehen für Krankheit, Wetterbedingungen, Autoausfall oder andere planbare Ausfälle des Kunden oder der Tiersitterin. Für diese Tage besteht kein Anspruch auf Ersatzbetreuung oder Anpassung der Kosten, da es sich um bereits in den Preisen berücksichtigte unbezahlte Urlaubstage der Tiersitterin handelt.
  8. Es gibt keine festen Abhol- und Zurückbringzeiten, da diese aufgrund der jeweils geplanten Routen nicht verbindlich festgelegt werden können. Die Abhol- und Bringzeiten können variieren, insbesondere durch Urlaubszeiten, Verkehrsbehinderungen, Baustellen, Wetterbedingungen, unvorhersehbare Ereignisse im Betreuungsablauf, Verzögerungen durch andere Betreuungstiere oder organisatorische Anpassungen. Ein Anspruch auf feste Uhrzeiten besteht nicht.

  9. Die Nutzung von Trackern oder GPS-Trackern am Hund ist grundsätzlich erlaubt. Zum Schutz der Privatsphäre unserer Mitarbeiter bitten wir, die Geräte während der Betreuungszeit auszuschalten, da ansonsten Rückschlüsse auf Routen und Arbeitsabläufe möglich wären. Außerhalb der Betreuungszeiten können die Geräte wieder aktiviert werden. Im Ausnahmefall eines Entlaufens des Hundes kann der Halter den Tracker kurzfristig einschalten, um den Hund wiederzufinden.

  10. Die Hunde tragen während der Betreuung eine Erkennungsmarke am Geschirr mit der Rufnummer der Solinger-Pfoten. Bitte achten Sie darauf, dass die Marke regelmäßig angebracht ist, und informieren Sie uns bei Verlust oder Beschädigung, damit Ersatz bereitgestellt werden kann.

 


 

G. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
  1. Leistungen werden nach Aufwand gemäß Vertrag in Rechnung gestellt.
  2. Schätzungen sind unverbindlich.
  3. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung; der Halter erhält monatlich eine Rechnung zum Monatsbeginn, die unverzüglich zu zahlen ist. Offene Rechnungen können zu einer vorübergehenden Aussetzung der Betreuung führen. Mahngebühren oder Inkassoverfahren sind möglich.
  4. Zahlungsverzug: Verbraucher zahlen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 288 I, 247 BGB). Diese fallen ab dem 7ten Tag nach Rechnugsstellung an.
  5. Nur bevollmächtigte Mitarbeiter dürfen Zahlungen entgegennehmen.
  6. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur für unbestrittene Forderungen aus demselben Vertrag.

 


 

H. Nutzungsrechte
  1. Individuelle Arbeitsergebnisse stehen dem Kunden nach vollständiger Zahlung zur Nutzung zur Verfügung.
  2. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum von Solinger-Pfoten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 


 

I. Haftung und Schadensersatz
  1. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für vorhersehbare Schäden.
  3. Leichte Fahrlässigkeit unwesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.
  4. Uneingeschränkte Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  5. Regelungen gelten auch für Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Der Kunde haftet für Schäden, die sein Hund während der Betreuung an Personen, Tieren oder Sachen verursacht, und stellt Solinger-Pfoten von Ansprüchen Dritter frei.

 

J. Videoüberwachung / Kommunikation
  1. Kunden müssen Solinger-Pfoten zu jeder Zeit über eine Videoüberwachung informieren.
  2. Keine Kommunikation über WhatsApp, außer in Ausnahmen wie kurzfristigem Ausfall.
  3. Solinger-Pfoten ist nur zu Dienstzeiten telefonisch erreichbar, da wir mobil unterwegs sind und uns um die Hunde kümmern.
  4. Nutzung von Fotos / Social Media: Solinger-Pfoten darf während der Betreuung Fotos oder Videos des Hundes zu eigenen Zwecken (z. B. Werbung, Social Media) nutzen, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht. Der Kunde willigt ein. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

 


 

K. Laufzeit / Kündigung / Abo
  1. Verträge laufen 3 oder 12 Monate, unbefristete Verträge verlängern sich automatisch, wenn nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt.
  2. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (E-Mail oder Post).
  3. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags ist in begründeten Ernstfällen möglich, z. B. gemäß § 626 BGB oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen Sicherheits- und Mitwirkungspflichten.
  4. Solinger-Pfoten behält Anspruch auf Vergütung bis Vertragsende; nur nicht nutzbare Leistungen können nach Nachweis ausgeschlossen werden.

 


 

L. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
  1. Vertragssprache: Deutsch
  2. Gerichtsstand ist der gesetzliche Gerichtsstand.
  3. Es gilt deutsches Recht, ausschließlicher Gerichtsstand: Solingen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hundetraining

Stand Januar 2026

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Hundeschule von Solinger Pfoten:

1. Angebote und sonstige Informationen und Preise aus Prospekten oder Werbung durch Solinger-Pfoten sind freibleibend. Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite (www.solinger-pfoten.de) stellt kein rechtlich bindendes Verkaufsangebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots (Bestellung) dar.

2. Für Bestellungen/Buchungen auf der Webseite gibt die Kundin/der Kunde durch Anklicken des Buttons „Termin buchen“ eine verbindliche Bestellung der auf der Webseite aufgelisteten Dienstleistung ab. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Buchung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme erfolgt durch eine gesonderte E-Mail; Faxnachricht oder per Post.

3. Alle darüber hinaus gehenden Verträge, die nicht durch eine Bestellung/Buchung der Kundin/des Kunden auf der Webseite gebucht werden können, kommen ausschließlich durch die schriftliche Annahme des schriftlichen Vertragsangebots von Solinger-Pfoten durch die Kundin/den Kunden zustande. Erfolgt die Leistung durch Solinger-Pfoten, ohne dass der Kundin/dem Kunden zuvor eine Auftragsbestätigung zugegangen ist, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

4. Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform besteht auch bei Zusendung einer E-Mail. Soweit Mitarbeiter von Solinger-Pfoten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung per E-Mail durch die Inhaberin Nicole Müller.

5. Gebuchte Termine bzw. Kurse sind verbindlich. Ausfälle, die durch die Kundin/den Kunden entstehen wie z.B. durch Urlaub, Krankheit des Hundes oder des Menschen und andere Gründe können nicht nachgeholt oder ausgezahlt werden. Die Kurse haben eine bestimmte Laufzeit. Ausnahmen sind Absagen seitens der Solinger-Pfoten. Die Kundin/der Kunde hat kein Recht seine ausgefallenen Stunden der Kurse nachzuholen. Dies wird mit dem Buchen durch Anklicken eines Buttons erneut vor der Anmeldung abgefragt und muss bestätigt werden.

6. Jede Buchung über unser System ist bindend. Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht. Bei den Buchungen handelt es sich um eine termingebundene Freizeitveranstaltung, sodass kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht und der Kurs, auch bei Nicht-Teilnahme, vollumfänglich gezahlt werden muss.

7. Ein Tausch der Gruppen ist nicht möglich, da die Kurse fest geplant sind und ein Tauschen der Gruppen zu viel Unruhe in die Gruppen bringt. Gebuchte feste Kurstermine müssen auch so genommen werden wie gebucht. Ein Recht auf den Wechsel in einen anderen Kurs gibt es nicht.

8. Am Training der Hundeschule dürfen nur Hunde teilnehmen, die

  • mit umfassendem bzw. dem Alter entsprechenden Impfschutz versorgt sind.
  • frei von Parasiten (z. B. Würmer, Flöhe) sind.
  • frei von ansteckenden Krankheiten sind.
  • innerhalb der vorgeschriebenen Fristen behördlich gemeldet wurden.
  • ausreichend haftpflichtversichert sind
  • die Unterlagen über Versicherung, Impfnachweis usw. unaufgefordert vorzulegen

Die Trainerin/der Trainer der Hundeschule ist vor Beginn der Trainingsstunde von der Kundin/dem Kunden zu informieren über:

  • aktuelle Erkrankungen seines Hundes
  • Angst- und Aggressionsverhalten seines Hundes
  • Sonstige Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes
  • Läufigkeit seiner Hündin

Die Trainerin/der Trainer ist ggf. berechtigt, die Kundin/den Kunden mit seinem Hund vom Unterricht auszuschließen, ohne dass das vereinbarte Entgelt für die Trainingsstunde entfällt. Ausnahmen bleiben vorbehalten. 

9. Am Training der Hundeschule dürfen ausschließlich Hunde mit einem Geschirr teilnehmen. Die Hunde sind während des Trainings an einer kurzen Leine zu führen. Das Umschnallen an eine Schleppleine darf nur nach Rücksprache mit der Trainerin/dem Trainer erfolgen. Die Verwendung einer sog. Flexi-Leine ist während der Trainingsstunden nicht gestattet. Soweit erforderlich, darf der mitgeführte Hund zur Sicherheit zusätzlich am Halsband und mit einem Maulkorb gesichert werden. Die Verwendung von tierschutzwidrigen Hilfsmitteln ist gänzlich untersagt.

Die Trainerin/Der Trainer entscheidet in wie weit der Hund z.B. durch Maulkorb usw. gesichert werden muss. Die Sicherheit der Trainerin/Der Trainer sowie der Kundin/den Kunden hat immer oberste Priorität. 

10. Es kann keine Garantie für das Erreichen von Ausbildungs- oder Trainingszielen von der Trainerin/ dem Trainer und von der Hundeschule übernommen werden.

Es können von der Trainerin/vom Trainer nur Trainingsvorschläge gemacht werden, deren Umsetzung dann maßgeblich von der Kundin/vom Kunden abhängig sind.

11. Das Training der Hundeschule findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsverhältnisse aber unzumutbar sein, z. B. wegen Sturm, Starkregen ,Gewitter, Blitzeis, extreme Hitze oder Kälte oder ähnliches, wird die Trainerin/der Trainer der Hundeschule den Unterricht absagen. Ggf. wird die Trainingsstunde nachgeholt.

12. Die Trainerin/der Trainer kann eine Kundin/einen Kunden von der Trainingsstunde ausschließen, wenn sie oder er die Trainingsstunde stört oder sich den Anweisungen der Trainerin/des Trainers widersetzt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Kundin/der Kunde sich grob fahrlässig oder rücksichtslos verhält oder dem Hund Schmerzen zufügt oder Gewalt beim Hund anwendet. Ggf. kann die Hundeschule auch vom Vertrag zurücktreten. Eine Rückerstattung von geleisteten Gebühren für das Training findet in diesen Fällen nicht statt.

13. Die Kundin/der Kunde hat den Anweisungen zur Gefahrenabwehr der Trainerin/des Trainers zwingend Folge zu leisten. Das Ableinen der mitgeführten Hunde und das Zusammenführen der teilnehmenden Hunde ist nur nach Anweisung der Trainerin/des Trainers erlaubt. Die Kundin/der Kunde hat seinen mitgeführten Hund so zu halten, dass von ihm keine Gefahren für die Trainerin/ den Trainer oder einen anderen Teilnehmer/Kunden oder eine andere Person oder einen anderen Hund ausgehen.

14. Handouts und andere Unterlagen, die der Trainer/die Trainerin und Solinger Pfoten der Kundin/dem Kunden zur Verfügung stellt, dürfen nicht an Dritte ausgehändigt werden.

15. Während der vorgeschriebenen Brut- und Setzzeiten sind die mitgeführten Hunde an der Leine zu führen.

16. Die Kundin/der Kunde sowie alle die Kundin/den Kunden begleitenden Personen haften für alle von ihr/ihm oder ihrem/seinem mitgeführten Hund während des Trainings/der Veranstaltung verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt auch bei fahrlässig verursachten Schäden. Eltern haften für ihre Kinder.

Auch haftet die Kundin/der Kunde sowie alle die Kundin/den Kunden begleitenden Personen für alle von ihr/ihm oder ihrem/seinem mitgeführten Hund verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung der Übungen (mit und ohne Beisein der Trainerin/des Trainers) entstehen sowie für Schäden, die durch sie an den anderen teilnehmenden Hunde entstehen. Eltern haften für ihre Kinder. Die Kundin/der Kunde haftet in jeglicher Hinsicht. 

17. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, ihre/seine Begleitperson/en über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab zu informieren. Für jegliche Schäden, die durch eine Begleitperson verursacht werden, auch für solche, die fahrlässig verursacht werden, haftet die Kundin/der Kunde und ihre/seine Begleitperson/en. Eltern haften für ihre Kinder.

18. Es wird von der Trainerin/dem Trainer und der Hundeschule keine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit der Kundin/des Kunden und ihre/seine Begleitperson/en, der mitgeführten Hunde, der mitgeführten Sachen übernommen.

Die Teilnahme der Kundin/des Kunden und ihre/seine Begleitpersonen erfolgen in Selbst-/Eigenverantwortung. Eltern haben ihre Aufsichtspflicht für ihre Kinder wahrzunehmen.

19. Die Trainingsörtlichkeiten werden von der Kundin/dem Kunden, ihre/seine Begleitperson/en auf eigene Gefahr betreten und genutzt.

20. Im Falle einer Erkrankung der Trainerin/des Trainers oder sonstiger gravierender Gründe darf das Training kurzfristig abgesagt werden. Es erfolgt eine sofortige Benachrichtigung und so bald als möglich die Mitteilung eines Ersatztermins.

21. Die Trainerin/der Trainer behält sich eine kurzfristige Änderung bezüglich Trainingsort- oder/und –ablauf vor. Auch sind kleine zeitliche Verschiebungen möglich. Diese Änderungen werden selbstverständlich rechtzeitig mitgeteilt.

22. Verspätungen des Kunden gehen zu seinen Lasten.

23. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.